Die Loge
Vereinsdemokratie
In Deutschland ist jede Freimaurerloge rechtlich gesehen ein Verein. Als Verein untersteht jede Loge dem Vereinsrecht unseres Rechtsstaats. Alle Positionen und Organe innerhalb der Loge werden durch demokratische Wahlen bestimmt. Die deutschen Freimaurerlogen sind völlig transparenter Teil unseres demokratischen Gemeinwesens.
An der Spitze des Vereins steht der Vorsitzende, der „Meister vom Stuhl“ genannt wird. Ihn vertreten der 1. und der 2. Stellvertreter, die freimaurerisch als erster und zweiter Aufseher bezeichnet werden. Eine herausgehobene Rolle spielt im Vereinsrecht auch der Kassenwart, der Schatzmeister. Zudem gibt es in der Loge die Ämter des ersten und zweiten Schaffners, des Redners und des Musikmeisters.
Alle offiziellen Funktionsträger der Loge zusammen bilden den Beamtenrat, das operative Beschlussgremium der Loge. Hier werden alle Entscheidungen von Tragweite getroffen. Die letzte rechtliche Verantwortung für diese Entscheidungen trägt der Vorsitzende, also der „Meister vom Stuhl“.
In besonderen Fällen, die im Hausgesetz einzelner Logen klar definiert sind, spricht ein „Rat der Altstuhlmeister“ mit der Autorität erfahrener Freimaurer Empfehlungen aus.
Die Mitgliedschaft in einer Freimaurerloge ist eine Vereinsmitgliedschaft. Das Mitglied tritt in den Verein ein und kann jederzeit wieder aus dem Verein austreten, oder beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach demokratisch transparenten Verfahren ausgeschlossen werden.
Freimaurerische Besonderheiten
Das gezwungenermaßen allgemeine Vereinsrecht deckt nicht jede freimaurerische Tradition ab. Wegen des besonderen Charakters der Freimaurerloge, der ein Höchstmaß von gegenseitigem Vertrauen und Offenheit verlangt, kann eine Aufnahme erst nach einem Prozess des Kennenlernens und nach einer demokratischen Abstimmung der Logenbrüder erfolgen. Die Aufnahme selbst erfolgt in Form einer rituellen Initiation, die einmalig und nicht wiederholbar ist.
Der Wechsel von einer Loge zur anderen ist rechtlich zwar ein Austritt hier und ein Eintritt dort. Freimaurerisch erfolgt bei der Aufnahme in die neue Loge aber keine erneute Initiation, sondern eine Annahme mit einem abweichenden Ritual.
Auch verpflichtet sich der Freimaurer bei der Aufnahme symbolisch zu freimaurerischem Gehorsam gegenüber dem Meister vom Stuhl. Das aber schmälert seine Freiheit als Bürger unseres demokratischen Gemeinwesens und seine Verantwortung vor Mitbürgern, Recht und Gesetz in keiner Weise.
Finanzierung
Freimaurerlogen finanzieren sich in erster Linie durch Mitgliedsbeiträge, Jahresbeiträge von mindestens einigen hundert Euro pro Jahr und Mitglied zumeist. Hinzu kommen bisweilen Spenden und Nachlässe von verstorbenen Mitgliedern. Freimaurerlogen sind nicht als gemeinnützige Vereine anerkannt, weshalb sie keine öffentlichen Zuwendungen erhalten. Auch Spenden sind nicht steuerlich abzugsfähig. Als Vereine sind sie auch nicht mit der Absicht der Gewinnerzielung wirtschaftlich tätig.